Depression führt zum Wegfall der Steuerbefreiung
Zieht der Erbe nach dem Tod des Erblassers in das Familienwohnheim ein und nutzt dieses 10 Jahre zu eigenen Wohnzwecken entfällt die Erbschaftsteuer.
Veräußert der Erbe allerdings das Familienwohnheim innerhalb von 10 Jahren dann entfällt diese Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug aufgrund eines ärztlichen Rats wegen einer Depressionserkrankung erfolgt. Die Befreiung fällt nur dann nicht weg, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist. Einer zwingender Grund liegt nach Ansicht des Gerichts nur vor, wenn das Führen eines Haushalts schlechthin unmöglich ist.
Der Senat hat allerdings die Revision zum BFH zugelassen.
FG Münster Urteil vom 10.12.2020 Az.: 3 K 420/20
Veräußert der Erbe allerdings das Familienwohnheim innerhalb von 10 Jahren dann entfällt diese Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug aufgrund eines ärztlichen Rats wegen einer Depressionserkrankung erfolgt. Die Befreiung fällt nur dann nicht weg, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist. Einer zwingender Grund liegt nach Ansicht des Gerichts nur vor, wenn das Führen eines Haushalts schlechthin unmöglich ist.
Der Senat hat allerdings die Revision zum BFH zugelassen.
FG Münster Urteil vom 10.12.2020 Az.: 3 K 420/20