Der Erbe trägt das Risiko bei Überbezahlung des Pflichtteilsberechtigten
Von Kanzlei Lehmann 
vor 3 Jahren am 06.02.2021 
Pflichtteilsansprüche sind abhängig von der Höhe des Nachlasses. Machen Dritte gegen den Nachlass Forderungen geltend, gegen die der Erbe vorgeht, so sind diese für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs zunächst unerheblich. Das Risiko, wenn diese Forderungen sich nachfolgend als berechtigt herausstellen und daher der Pflichtteilsanspruch eigentlich geringer wäre, trägt der Erbe. Er trägt damit auch das Risiko, dass sich ein späterer eventueller Rückforderungsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten nicht mehr realisieren lässt.
OLG Koblenz Beschluss vom 14.08.2020 Az.: 12 W 173/20