Testament
Von Kanzlei Lehmann 
vor 3 Jahren am 15.01.2021 
Erben trotz nicht auffindbarem Testament Eine Erbenstellung kann auch auf ein nicht auffindbares Testament gestützt werden, wenn ein Zeuge das verlorene Testament selbst in Augenschein genommen hat. Ausreichend ist hingegen nicht, wenn der Zeuge mit dem Erblasser lediglich ein Gespräch über die formgerechte Errichtung des Testaments geführt hat.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.04.2010- 31 Wx 11/10