Verlängerung
Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin
eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Während der Gesamtdauer der Elternzeit kann zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beansprucht werden, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Einigen sich der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer/in bleiben diese zwei Ansprüche bestehen. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind nämlich nach dem
Bundesarbeitsgericht nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11