Homeoffice-Pauschale Corona
Von Kanzlei Lehmann 
vor 3 Jahren am 02.02.2021 
Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro für jeden Kalendertag, an welchem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird, eingeführt. Der Abzug ist allerdings auf 600 Euro pro Jahr begrenzt. Die Pauschale kommt Personen zugute, bei welchen die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen oder die auf den Einzelnachweis der Arbeitszimmerkosten verzichten. Die Homeoffice-Pauschale wird nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt.
(Jahressteuergesetz 2020, BGBl 2020 I S. 3096)